Checkliste zum Jahresende

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In Kürze endet das Jahr 2017. Regeln Sie noch einige wichtige Geldgeschäfte, um Ihre Anlage zu optimieren, von Förderungen zu profitieren und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden. Für Sie haben wir eine Checkliste zusammengestellt.

  • Haben Sie schon einen Riester-Vertrag abgeschlossen und sich die volle Förderung für 2017 gesichert? Sind Sie unter 25? Dann gibt es einmalig 200 Euro Extra-Bonus.
  • Haben Sie schon die Riester-Zulagen für 2015 und 2016 beantragt? Die Anträge für 2015 können noch bis zum 30.12.2017 eingereicht werden!
  • Haben Sie über Zuzahlungen in die betriebliche Altersversorgung oder bei Ihrem Rürup-Vertrag nachgedacht, um so für 2017 Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen?
  • Haben Sie die Höhe Ihrer Freistellungsaufträge überprüft? Letzter Einreichungstag für neue oder geänderte Freistellungsaufträge ist der 29.12.2017!
  • Sparer, die vermögenswirksame Leistungen sparen und die staatliche Arbeitnehmersparzulage für 2015 noch nicht beantragt haben, können dies nur noch bis zum 29.12.2017 erledigen. Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der Einkommensteuerveranlagung beim Finanzamt beantragt.
  • Haben Sie schon die Wohnungsbauprämie für 2015 und 2016 beantragt? Die Anträge für 2015 können noch bis zum 29.12.2017 eingereicht werden!
  • Haben Sie vor dem 23.12.2017 Jahr Einzahlungen auf ihren Bausparvertrag geleistet, um die höchstmögliche Wohnungsbauprämie zu erhalten?
  • Beamte, Richter, Berufssoldaten, Empfänger von Versorgungsbezügen: Haben Sie Ihrer Dienststelle schon die für die Gewährung der Riester-Förderung notwendige Einwilligung zur Übermittlung Ihrer maßgeblichen Einkommensdaten erteilt? Die Anträge für 2015 können dort noch bis zum Jahresende 2016 eingereicht werden!
  • Haben Sie schon Ihren jährlichen Sparkassen-Finanzcheck durchgeführt?

 

Zum ausdrucken: Checkliste zum Jahresende