Sprengung des SB-Foyers in Epe (Ahauser Straße)

eingestellt von Robert Klein am 3. Mai 2023 | Kategorie: Allgemein

Sprengung des SB-Foyers in Epe (Ahauser Straße)
  • Belohnung über 10.000 Euro ausgesetzt
  • Einige Geldautomaten werden außer Betrieb genommen

 

Unbekannte Kriminelle haben in der Nacht zu Mittwoch das SB-Foyer in Epe (Ahauser Straße) gesprengt.

Zum Glück sind keine Menschen zu Schaden gekommen. Für Bargeldabhebungen und -einzahlungen stehen die weiteren Geldautomaten der Sparkasse zur Verfügung.

Nach einer Sprengung im Jahr 2015 hatte die Sparkasse die Sicherheitsmaßnahmen aktualisiert. Trotzdem kam es zur Tat. Mehr Schutz hat leider mehr Sprengkraft nach sich gezogen.

Die Sparkasse hat in den letzten Jahren erhebliche Mittel in die Sicherheit investiert, diese fortlaufend aktualisiert und wird dies fortsetzen. Hierdurch sollen die Taten bestenfalls verhindert werden, fünf Mal ist dies bereits gelungen. Andernfalls sollen durch die Sicherheitsmaßnahmen Unbeteiligte geschützt und Schäden minimiert werden.

Die Täter sind gut organisiert und rücksichtlos. Sie reagieren schnell auf neue Schutzmaßnahmen, in dem sie ihre Vorgehensweise anpassen. Es ist ein Wettrüsten ohne Garantie – eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht. Täter und Opfer dürfen nicht vertauscht werden.

Technische Maßnahmen der Sparkasse allein können das Problem nicht lösen. An einigen Standorten hat die Sparkasse bereits separate, besonders gesicherte Geldautomaten-Standorte errichtet, so dass sich diese nicht mehr in Wohn- bzw. Geschäftsgebäuden befinden. Weitere Standorte werden folgen.

Allerdings kann die aktuelle Lage bedeuten, dass als letzte verbleibende Möglichkeit Geldautomaten abgebaut werden müssen. In den Niederlanden ist dies in erheblichem Ausmaß geschehen.

Die Sparkasse wird wegen der Gefährdungslage einige Geldautomaten außer Betrieb nehmen und anlassbezogen informieren.

Für Hinweise, die zur Ermittlung, Ergreifung und Überführung der Täter führen, setzt die Sparkasse Westmünsterland eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro.

Die Zuteilung der Belohnung an einen oder mehrere Hinweisgeber erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges und ausschließlich an Privatpersonen, die nicht beruflich zur Verfolgung strafbarer Handlungen verpflichtet sind.