Jetzt bewerben für den neuen Gründungspreis Westmünsterland
Bewerbungsfrist: 29. Februar 2024
Mehr Aufmerksamkeit für Gründerinnen und Gründer im Westmünsterland, mehr Aufmerksamkeit für die Chancen und Vorteile von Gründungen an sich: Das möchten die Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Kreise Borken und Coesfeld gemeinsam mit der Sparkasse Westmünsterland schaffen. Die Partner loben deshalb mit Unterstützung der IHK Nord Westfalen sowie der Kreishandwerkerschaften Borken und Coesfeld in diesem Jahr erstmals den Gründungspreis Westmünsterland aus.
Wann ist die Bewerbungsphase?
Bewerbungen sind ab sofort bis zum 29. Februar 2024 ausschließlich online möglich.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen sind ausschließlich online möglich unter www.gruendungspreis-westmuensterland.de.
Wer kann sich bewerben?
Gründerinnen und Gründer von jungen Unternehmen mit Hauptsitz in den Kreisen Coesfeld oder Borken oder der Stadt Haltern am See (dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Westmünsterland). Bei der Gründung kann es sich um ein komplett neues Unternehmen handeln, um die Nachfolge in einem kleinen oder mittleren Betrieb oder um eine freiberufliche Tätigkeit. Die Gründung kann hauptberuflich, aus dem Nebenerwerb oder aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt sein.
Was sind die weiteren Voraussetzungen für eine Bewerbung?
- Gründung ist zwischen 2018 und 2022 erfolgt
- gute wirtschaftliche Entwicklung sowie ein tragfähiges Geschäftsmodell
Welche Unternehmen können sich nicht bewerben?
- Tochtergesellschaften von bestehenden Unternehmen
- Ausgründung aus bestehenden Unternehmen mit bereits bestehenden Produkten
- Zukäufe
- Unternehmen, die durch den Wechsel des Tätigkeitsbereichs eines mehr als fünf Jahre alten Unternehmens entstanden sind
Was erhält die Gewinnerin/ der Gewinner?
- mediale Aufmerksamkeit
- ein professionelles Filmporträt zur Eigenvermarktung
- unternehmensspezifische Benefits in Form von Weiterbildungs-, Beratungs- sowie Marketing-Gutscheinen und/oder Mentorenschaften beispielsweise zur Begleitung einer Folgebewerbung für den Gründungspreis MUT des Landes NRW
Wer entscheidet über die Gewinnerin oder den Gewinner?
Die Entscheidung über die Preisvergabe setzt sich zusammen aus einem Jury- und Publikumsvoting im Verhältnis 80:20. Zu den neun Jurymitgliedern gehören jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der drei Preisstifter, der IHK Nord Westfalen, der beiden Kreishandwerkerschaften, der FH Münster und der Westfälischen Hochschule, der NRW.Bank sowie – ab dem zweiten Aufruf – die Preisträgerin bzw. der Preisträger des vorherigen Aufrufs. Die Jury kann aus den eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl treffen und die Favoriten zu einem Pitch vor der Jury einladen.
Das sagen die Preisstifter…
„Junge und innovative Unternehmen bereichern mit neuen Ideen, innovativen Produkten und Dienstleistungen die Wirtschaft vor Ort. Sie schaffen Arbeitsplätze und tragen zur Vielfalt der Wirtschaft bei.“
Heinrich-Georg Krumme, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Westmünsterland
„Durch den Gründungspreis haben wir die Möglichkeit, noch mehr Aufmerksamkeit für das Thema zu erzielen, das Gründungsklima zu fördern und damit die Gründungsneigung weiter zu erhöhen.“
Dr. Jürgen Grüner, Geschäftsführer der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH
„Junge Unternehmen, die sich seit der Gründung erfolgreich am Markt etabliert haben und Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und gesichert haben, sind die besten Beispiele, um die Chancen von Gründungen zu zeigen. Ihr Engagement soll durch den Gründungspreis Westmünsterland ausgezeichnet werden und gleichzeitig Anregung für andere sein.“
Dr. Daniel Schultewolter, Geschäftsführer der WFG für den Kreis Borken
Die Preisverleihung findet im Spätsommer 2024 statt.
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular gibt es unter www.gruendungspreis-westmuensterland.de.
Die Initiatoren und Partner des Gründungspreises Westmünsterland