Neu ab 2014: Auch wer schon ein Haus hat, kann Wohn-Riester nutzen

Kategorie: Allgemein

Wohn-Riester wird ab Januar 2014 noch attraktiver: Von Beginn des kommenden Jahres an können Riester-Guthaben und staatliche Zulagen nicht nur für den Bau oder Kauf von Wohneigentum, sondern auch für eine altersgerechte Modernisierung der eigenen vier Wände verwendet werden.

 

 

Auch wer schon im eigenen Heim wohnt kann auf diese Weise den staatlich geförderten Wohn-Riester nutzen. Sparkassen-Finanzierungsberaterin Eva Waterkamp erläutert: „Zwei Drittel der über 50-Jährigen wollen in ihrem vertrauten Haus leben, solange es geht. Dazu muss die Wohnsituation rechtzeitig den veränderten Bedürfnissen im Alter angepasst werden.“ Allein in Nordrhein-Westfalen würden bereits heute fast 700.000 barrierearme Wohnungen fehlen, bis 2030 sind es sogar 824.000 Wohnungen. Das ergab eine Studie im Auftrag der LBS.

 

Eva Waterkamp, Finanzierungsberaterin

Eva Waterkamp, Finanzierungsberaterin

 

Eva Waterkamp: „Eine geeignete Wohnung zu finden, wird also immer schwieriger. Besser ist es, für den Umbau rechtzeitig finanziell vorzusorgen.“ Verheiratete erhalten beim Riestern vom Staat jedes Jahr 308 Euro als Zulage, Einkommensgrenzen gibt es nicht. Alle eigenen Aufwendungen inklusive der Riester-Zulagen können zudem bis zu 2.160 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dadurch verringere sich die Steuerlast. Ein weiterer Vorteil: Für die Guthabenzinsen auf den Riester-Vertrag fällt keine Abgeltungssteuer an.

 

Jederzeitige Entschuldung und Umschuldung

Eine weitere Neuerung betrifft Eigentümer von selbst genutzten Immobilien: Ab 2014 können sie ihre angesparten Riester-Guthaben jederzeit zur Entschuldung einsetzen. Dabei spielt der Zeitpunkt des Kaufs oder Baus der Immobilie keine Rolle. Bislang war eine Kapitalentnahme zur Entschuldung nur zu Beginn der Auszahlungsphase – in der Regel bei Renteneintritt – möglich.

 

Zulagen sichern

Wer sich die Riester-Förderung für 2013 sichern möchte, muss bis zum 30. Dezember seine Sparbeiträge einzahlen. Die volle Förderung gibt es, wenn vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen), mindestens 60 Euro eingezahlt werden. Wer weniger riestert, erhält eine anteilige Förderung. Junge Sparer unter 25 erhalten einmalig 200 Euro Starterbonus.

 

Übrigens: Wer seine Riester-Zulage für 2011 noch nicht beantragt hat, kann dies noch bis zum Ende 2013 erledigen.

 

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