Sparen ist Chefsache: Vermögenswirksame Leistungen
Viele Arbeitnehmer verschenken Geld – häufig ohne es zu wissen, da sie die Förderung von Vermögenswirksamen Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Dabei kann man sich beim Sparen helfen lassen: Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist das gleich dreifach möglich.
Und zwar helfen Arbeitgeber, Staat und – je nach Variante – der Kapitalmarkt. Denn grundsätzlich ist das staatlich geförderte VL-Sparen mit Bausparverträgen sowie mit vielen Investmentfonds möglich.
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Sogenannte Dachfonds bieten noch einige Extravorteile. Das Geld wird in verschiedene andere Fonds investiert, so dass eine besonders breite Streuung erreicht wird. Damit vervielfältigt sich die Anzahl der Wertpapiere, in die mittelbar investiert wird. Diese breite Streuung kann dabei helfen, das Risiko im Fonds zu reduzieren.
Um einen mittel- bis langfristigen Kapitalzuwachs auch besser erreichen zu können, fließt der Großteil der Einzahlungen in Aktienfonds. Gleichzeitig müssen Anleger beachten, dass es zu Schwankungen an den Kapitalmärkten kommen kann. Solche Schwankungen können sich negativ auf das angelegte Kapital auswirken und in manchen Fällen auch zu Verlusten führen.
Doch die Risiken können auch beim VL-Sparen gesenkt werden. Bei einigen Dachfonds steuert das Management den Aktienfondsanteil variabel und passt ihn an das jeweilige Marktumfeld an. Je nach wirtschaftlichem Umfeld kann die Aktienfondsquote so zwischen 60 und 100 Prozent betragen.
Beim VL-Sparen kann sich der Sparer sowohl vom Staat als auch vom Arbeitgeber helfen lassen. Der Staat beteiligt sich – sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden – mit der Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen (bis zu 80 Euro im Jahr). Und der Arbeitgeber, falls er Vermögenswirksame Leistungen übernimmt, schießt bis zu 480 Euro im Jahr zu. Geregelt ist dies in Tarifverträgen, innerbetrieblichen Vereinbarungen oder in Einzelverträgen.
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