Optimaler Käuferschutz mit der Sparkassen-Kreditkarte

Kategorie: Geld

Die Sparkassen-Kreditkarte ist eines der sichersten Zahlungsmittel – auch im Internet. Sollte Ihr Einkauf dennoch einmal nicht reibungslos verlaufen, haben Sie als Käufer mit der Kreditkarte noch mehr Möglichkeiten als bei anderen Bezahlverfahren.

 

In den meisten Fällen können wir Ihnen helfen Ihr Geld zurück zu bekommen. Das gilt auch für Kreditkarteneinkäufe beim Händler vor Ort.

 

Ihre Vorteile bei Kreditkarten-Zahlung:
> Sie können Ihren Kauf maximal 120 Tage reklamieren – länger als bei jedem anderen Bezahlverfahren!
> Es können auch Dienstleistungen, Gutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen und fehlerhafte Buchungen zurückgegeben werden.

 

In folgenden Fällen hilft Ihnen der Käuferschutz Ihrer Sparkassen-Kreditkarte:
> Insolvente Händler oder Dienstleister, z. B. Airlines, Hotel- oder Event-Buchungsportale.
> Der Betrag wurde doppelt belastet oder falsch gebucht.
> Unberechtigte Nachbelastungen, z.B. von Hotels oder Autovermietungen.

 

Einkäufe im Internet:
> Ungewollte Internet-Abos.
> Die bestellte Ware wird nicht ausgeliefert bzw. die Leistung wird nicht erbracht.
> Die gelieferte Ware ist beschädigt, defekt oder weicht von der Beschreibung ab.
> Die Ware wurde zurückgesandt und Sie haben keine Gutschrift erhalten.
> Die Ware wurde vom Zoll beschlagnahmt.

 

Einkäufe beim Händler vor Ort:
> Die Bezahlung ist bereits anderweitig erfolgt, z.B. per Überweisung oder mit einer anderen Karte.

 

Möchten Sie den Käuferschutz nutzen? Wenden Sie sich in diesem Fall an den BCS Karten-Service, Telefon: +49 (0)89 411 116 – 336 (Mo.–Fr., 8:00 bis 20:00 Uhr).