Steuern sparen und Garantiezins sichern
Wer möchte nicht für das Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung sparen? Was sich wie ein Widerspruch anhört, lässt sich einfach umsetzen – auch noch in diesem Jahr.
Das Prinzip ist einfach: Ein frei wählbarer Teil des Bruttoeinkommens wird zum Beispiel in eine sogenannte Pensionskasse eingezahlt. Die eingezahlten Beiträge sind schon einmal für die Auszahlungsphase garantiert. Zusätzliche Rendite erwirtschaftet die Pensionskasse über die Geldanlage. Der Sparer kann für sich entscheiden, ob diese sicherheits-, rendite- oder chancenorientiert erfolgen soll. Die Höhe der Beiträge lässt sich übrigens flexibel an neue Lebenssituationen anpassen. Monatliche und Einmal-Zahlungen sind möglich.
Während der Ansparphase sind die Einzahlungen für den Arbeitnehmer bis zu 2.856 Euro (2015: 2.904 Euro) jährlich steuer- und sozialabgabenfrei, weil bei der Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherung der Bruttolohn um die Pensionskassen-Beiträge gekürzt wird. Das Vertragsguthaben wird übrigens nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
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Die Steuerpflicht wird in das Rentenalter verlagert. Das heißt, dass alle Versorgungsleistungen, worunter die Auszahlungen der Pensionskasse gehören, individuell besteuert werden und der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Allerdings ist der Steuersatz in der Rentenphase in der Regel wesentlich geringer und es können oftmals zusätzliche Freibeträge genutzt werden. Bis zu drei Monate vor Rentenbeginn kann gewählt werden zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Sofortauszahlung. Auf Wunsch können über die Pensionskasse auch Absicherungen für Hinterbliebene oder Berufsunfähigkeit vereinbart werden.
Auch für die Pensionskasse gilt der Garantiezins für Lebensversicherungen von aktuell 1,75 Prozent – aber nur noch bis zum Jahresende. Ab 2015 sind es nur noch 1,25 Prozent.