Anlegen statt stilllegen – aber wie?

Kategorie: Allgemein

Fischer, Petra

 

 

 

 

 

Wie der Einstieg ins Wertpapiersparen gelingt,
erklärt Petra Fischer, Abteilungsdirekorin
Private Banking / Vermögensmanagement Mitte
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Von 2009 bis 2015 hat sich der Kurs des Deutschen Aktienindex mehr als verdoppelt*. Und doch ist nur etwa jeder zehnte Deutsche direkt oder indirekt Aktienbesitzer, zeigt eine repräsentative Umfrage von Infratest im Auftrag des Deutschen Aktieninstituts (DAI) und der Börse Stuttgart. Das DAI hat berechnet, wie viel die Aktienabstinenz die Deutschen seit 2001 gekostet hat: Wäre jeder vierte Euro aus neuen Bankeinlagen in den Aktienmarkt geflossen, hätte jeder deutsche Haushalt 2.600 Euro mehr zur Verfügung. Ein Sommerurlaub zu zweit wäre damit schon gesichert. Insgesamt 106 Milliarden Euro ließen sich die Deutschen so seit 2001 entgehen.  

 

Immerhin: Fast die Hälfte der Befragten hat Interesse an einer langfristigen Anlage in Wertpapiere. Wer die folgenden Regeln beachtet, überwindet vielleicht seine Scheu und kann künftig an den Chancen der Kapitalmärkte für seinen Vermögensaufbau partizipieren, um dem nun schon in das achte Jahr gehende Zinstief [PDF] zu entgehen.

 

Renditestark anlegen

„Viele vergessen, dass hinter Aktien immer ein realer wirtschaftlicher Wert steht – das Unternehmen“, sagt Petra Fischer, Abteilungsdirektorin Private Banking/Vermögensmanagement Mitte. „Wer Aktien kauft, nimmt Renditechancen wahr, in dem er am Erfolg der Unternehmen und deren Produkte teilnimmt.“ Wer nicht in einzelne Papiere investieren möchte, sollte über den Einstieg in breit anlegende Investmentfonds nachdenken. Diese gelten als eine der wenigen Anlageformen, bei denen man vom Zinseszins profitieren kann.

 

„Albert Einstein hat den Zinseszins als achtes Weltwunder bezeichnet“, sagt die Expertin. „Weil mein Geld für mich arbeitet: Erzielt der Fonds eine positive Rendite, wird diese wieder angelegt und kann weitere Erträge erwirtschaften.“ Das kann langfristig für einen beschleunigten Vermögensaufbau sorgen.

 

Nach und nach in den Markt einsteigen

Wann ist der beste Zeitpunkt, um in den Kapitalmarkt einzusteigen? Diese Frage kann niemand im Voraus seriös beantworten. Generell gilt: Regelmäßige Einzahlungen rechnen sich bei einem langfristigen Sparhorizont. Dabei kann man mit kleinen Beträgen anfangen. Wer beispielsweise regelmäßig 25 Euro oder mehr in einen Fondssparplan [VIDEO] einzahlt, profitiert über einen längeren Zeitraum vom Durchschnittskosteneffekt [VIDEO]: In schwachen Marktphasen erhält man für dieselbe Sparrate mehr Fondsanteile, weil sie günstiger werden. „Geht es aufwärts, entwickeln sich diese dann entsprechend“, erklärt Petra Fischer.

 

Breit streuen

„Natürlich gibt es Risiken, Kapitalmärkte schwanken und können zu Verlusten führen“, warnt die Expertin. Deshalb sollte man seine Anlagen breit streuen – über Anleihen, Aktien, Währungen, über unterschiedliche Branchen und Länder. Die Verluste eines Werts können so durch die Gewinne anderer Werte abgefedert werden.

 

Gewinne sichern

Wer auf Sicherheit setzen will, sollte sich nach Fonds umschauen, die eine Verlustbegrenzung oder einen Kapitalerhalt garantieren. Deka-ZukunftsPlan beispielsweise bietet neben dem Kapitalschutz** zum Auszahlungsbeginn noch zusätzlich die Höchststandsicherung in den letzten fünf Jahren vor Auszahlungsbeginn. Allerdings unterliegt die Anlage während der Laufzeit Wertschwankungen. Diese können sich bei einer Verfügung vor Beginn der Auszahlungsphase negativ auf die Anlage auswirken, da in diesem Fall die Kapitalgarantie entfällt. Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

 

Fördermöglichkeiten nutzen

Arbeitgeber und Staat können einem beim Sparen helfen. Bei einem vermögenswirksamen Sparvertrag zahlen die meisten Arbeitgeber sechs Jahre lang bis zu 480 Euro im Jahr ein. Wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, beteiligt sich der Staat mit der Arbeitnehmer-Sparzulage***. Auch bei der Altersvorsorge schießt der Staat über die Riester-Zulage Geld bei fondsbasierten Altersvorsorgelösungen zu. Wer förderberechtigt ist, erhält eine Grundzulage von bis zu 154 Euro im Jahr****.

 

 

* Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

** Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main.

*** Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 20 Prozent auf jährliche Einzahlungen in Höhe von maximal 400 Euro, d. h. jährlich bis zu 80 Euro. Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro bzw. Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

**** Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Die in der Auszahlungsphase zufließenden Rentenzahlungen aus gefördertem Kapital (gefördert durch Zulage, Sonderausgabenabzug), sind in voller Höhe bei Zufluss der Rente zu versteuern.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand Juni 2015. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.

Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.