Schutz gegen Baurisiken
Baurisiken waren branchenüblich bislang überhaupt nicht versicherbar. Jetzt können Kunden unserer Sparkasse eine Rechtsschutzversicherung für Bauherren abschließen.
18 gravierende Mängel im Durchschnitt
Auf Bauherren und Immobilienkäufer lauern viele Risiken: Etwa wenn sich nach Fertigstellung des Neubaus zeigt, dass Wände aufgrund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben oder dass die Fensterdichtungen mangelhaft sind. Auch wenn beispielsweise beim Immobilienerwerb vom Verkäufer arglistig verschwiegene Mängel erst später ans Tageslicht gelangen – wie massive Feuchtigkeitsschäden in Kellerräumen.
Zu spät entdeckte Baumängel verursachen bundesweit jährlich Schäden in Millionenhöhe. So finden sich beispielsweise bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei jedem Bauvorhaben im Durchschnitt 18 gravierende Mängel.
Schutz bis Ende der Verjährungsfrist
Sieht sich der Kunde gezwungen, sein Recht mit Hilfe eines Gerichtsprozesses durchzusetzen, warten mitunter hohe Kosten auf ihn – etwa für Gerichte, Rechtsanwälte und Sachverständigen-Gutachten.
Der Bauherren-Rechtsschutz der ÖRAG fängt solche bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro je Rechtsschutzfall auf. Der Versicherungsschutz – für den es übrigens keine Wartezeit gibt – gilt für insgesamt fünf Jahre bis zum Ende der üblichen Baumängel-Verjährungsfrist. Kunden von Sparkassen, die den Bauherren-Rechtsschutz abschließen, profitieren außerdem vom Rechtsschutz-Service der ÖRAG. Bei diesem stehen Kunden der ÖRAG-Vertriebspartner rund 120 Rechtsschutz-Spezialisten zur Seite.
Eine Deckungszusage wird in den allermeisten Fällen bereits im Rahmen des ersten Telefonats erteilt. Auf Kundenwunsch erfolgt die Empfehlung qualifizierter Rechtsanwälte in Wohnortnähe.
Die ÖRAG bietet eine branchenweit einzigartige Immobilien-Rechtsschutzpolice an. Den neuen Bauherren-Rechtsschutz kann nahezu jeder Häuslebauer abschließen, der seinen Immobilienkauf, den Aus- und Umbau oder die Sanierung seines Hauses über eine Sparkasse finanziert hat.
Der neue Bauherren-Rechtsschutz gilt für alle überwiegend zu privaten Wohnzwecken genutzten Immobilien in Deutschland mit maximal vier Wohneinheiten.