IBAN im Handumdrehen

Kategorie: Geld

Am 1. Februar 2016 läuft eine Übergangsfrist für Privatkunden aus: Sämtliche Zahlungen wie Überweisungen und Lastschriften müssen formell über die IBAN abgewickelt werden. Diese ersetzt Kontonummer und Bankleitzahl. In der Praxis ändert sich für Privatkunden ab diesem Stichtag praktisch wenig.

 

Im Online-Banking und an Überweisungsterminals können Kunden auch künftig weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl eingeben, per Mausklick einfach in die IBAN (International Bank Account Number) umrechnen und hiermit eine SEPA-Überweisung ausführen. Mit SEPA wird der einheitliche europäische Zahlungsraum (Single Euro Payments Area) bezeichnet.

 

Wichtig: Die alten beleghaften Überweisungsformulare können ab dem 1.2.2016 nicht mehr genutzt werden! Alte Formulare müssen vernichtet und sollten bereits jetzt gegen neue eingetauscht werden.

 

Für grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen (zum Beispiel bei der Buchung von Urlauben in Ländern der Euro-Zone) ist ab dem Stichtag nur noch die IBAN nötig. Bis dahin muss zusätzlich noch der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. Für Zahlungen innerhalb Deutschlands reicht allein in die IBAN. Diese und der BIC sind auf den Kontoauszügen angegeben.

 

Mit dieser Umstellung werden die nationalen Bezahlverfahren durch die entsprechenden SEPA -Zahlverfahren abgelöst.