Internationaler Kindertag – Ist die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder schon in trockenen Tüchern?
Anna ist inzwischen zwei Jahre alt, und eines ist ihren Eltern klar: Damit sie später durchstarten kann, wollen sie ab jetzt gezielt für ihre Tochter sparen. Doch schon seit zehn Jahren sind die Zinsen niedrig – wie lässt sich in der Niedrigzinsphase Kapital für die Zukunft von Anna aufbauen? So landet das Geld für Anna von den Großeltern und der Patentante, wie bei vielen Eltern, erst einmal auf dem Tagesgeldkonto. Dort ist es gut aufgehoben, bringt derzeit aber wenig Rendite. Um langfristig das Vermögen für sein Kind zu mehren, gibt es weitere, lukrative Möglichkeiten.
Wer früh anfängt, kann durchaus mehr wagen. Wertpapiere beispielsweise: Bei Aktienanlagen besteht immer das Risiko von Kursschwankungen, doch bei einem langen Anlagehorizont bietet das Auf und Ab Renditechancen.
Die Mischung macht‘s
Der Vorteil von Fonds ist, dass Profis die Märkte für den Anleger beobachten und das Kapital in unterschiedlichen Anlageklassen, Währungen und Ländern anlegen, um das Risiko zu verringern. Dabei gilt zu beachten, dass sich kapitalmarktbedingte Währungs- und Wertschwankungen negativ auf die Anlage auswirken können. Um das Verlustrisiko zu minimieren, sollten Anleger daher breit streuen: Also Fonds aussuchen, die in unterschiedliche Aktien, Anleihen, Länder oder Währungen investieren.
Wer regelmäßig eine bestimmte Summe einzahlt, für den bieten sich Fondssparpläne im Namen des Kindes an, etwa der Deka-JuniorPlan. Im Fall von Anna, könnten ihre Eltern und Verwandten jeweils monatlich und über einen längeren Zeitraum einen gewissen Betrag einzahlen. Wird das Geld zwischenzeitlich knapp, können sie die Sparrate jederzeit verringern oder auch zeitweise ganz aussetzen.
Einen wichtigen Hinweis zum Thema Kapitalerträge gibt Elmar Gaugenrieder, Experte für Vermögensaufbau bei der DekaBank: „Jedes Kind darf Kapitalerträge bis zu 9.657 Euro im Jahr haben, ohne Steuern zu zahlen (Grundfreibetrag 8.820 Euro, plus Sonderausgaben 36 Euro plus Sparer-Pauschbetrag 801 Euro). Hierzu dürfen keine weiteren Einkünfte des Kindes vorliegen. Sinnvoll ist die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für das Kind. Liegen die gesamten Einkünfte eines Kindes jedoch höher als 415 Euro pro Monat, kann es nicht mehr beitragsfrei bei der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden.“ *
In 16 Jahren wird Anna volljährig und kann frei über das Geld verfügen. Ob sie damit ihr Ausbildung, eine Auslandsjahr oder eine Wohnung finanziert – das wird die Zukunft zeigen.
* Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juli 2016. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Sonderbedingungen, die Sie bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank, der DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt erhalten