Mehr Förderung für die Altersvorsorge

eingestellt von Robert Klein am 26. Februar 2018 | Kategorie: Geld

 

Seit Anfang 2018 gibt es mehr Förderung für die Altersvorsorge. Arbeitnehmer können seitdem monatlich bis zu 520 Euro steuerfrei in eine Betriebsrente einzahlen – davon ist die Hälfte, also 50 Prozent zusätzlich sozialabgabenfrei. In 2017 lag der steuer- und sozialabgabenfreie Monatssatz noch bei monatlich 254 Euro.

 

Auch der Arbeitgeber profitiert von dieser sogenannten betrieblichen Altersversorgung (bAV), da er ebenso keine Sozialversicherungsabgaben auf den Sparbetrag zahlen muss. Von dieser Ersparnis profitieren jetzt zukünftig auch die Arbeitnehmer: Sie erhalten spätestens ab 2019 für Neuverträge einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf die Sparbeiträge.

Bei geringen Einkommen bis 2.200 Euro im Monat gibt es eine weitere neue Fördermöglichkeit. Wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter mit zusätzlichen Zuschüssen zwischen 240 und 480 Euro pro Jahr fördert, kann er diese zu 30 Prozent steuermindernd ansetzen.

Wer seinen Arbeitgeber wechselt, braucht sich nicht zu sorgen: Die Ansprüche aus einer bAV verfallen nicht, es gibt verschiedene Möglichkeiten der Fortführung – ohne dass erneut Abschlusskosten anfallen.

Mit Blick auf die Rentenzeit und eine evtl. mögliche Grundsicherung gilt zudem ein neuer Freibetrag für Zahlungen aus staatlich geförderter Altersvorsorge in Höhe von bis zu 208 Euro, davon 100 Euro ungekürzt. Darunter fallen Zahlungen aus betrieblicher Altersversorgung, Basisrente und Riester-Rente. Deren Grundzulage wurde übrigens ab 2018 von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr erhöht.