Zahlungsverkehr: Mehr Sicherheit, mehr Komfort, mehr Transparenz
Girokonto, Online-Banking und -Shopping werden noch sicherer und auch komfortabler. „Unsere Dienstleistungen sind fit für die neue EU-Richtlinie, die ab morgen gilt“, sagt Vorstandsvorsitzender Heinrich-Georg Krumme. Dafür bietet die Sparkasse neue und zusätzliche Verfahren an, die ab Samstag (14.09.) verfügbar sein werden.
Online-Überweisungen beispielsweise bestätigt der Nutzer bereits bisher mit einer Transaktionsnummer (TAN). Künftig ist dies auch bei der Einwahl ins Online-Banking und der Umsatzabfrage erforderlich – allerdings erst nach 90 Tagen. Zum ersten Mal wird dies ab dem 13. Dezember der Fall sein.
Mehr Komfort durch Zahlungen ohne TAN-Eingabe
Für Umbuchungen zwischen eigenen Konten mit identischem Kontoinhaber ist dagegen keine TAN mehr erforderlich. Das gilt auch für alle Kwitt-Zahlungen per Sparkassen-App von Smartphone zu Smartphone. Wer regelmäßig Geld an bestimmte Empfänger überweist, kann deren Konten direkt im Online-Banking freischalten (sogenannte Whitelist, Menüpunkt „TAN-freie-IBANs“): Dann entfällt auch für diese Transaktionen die TAN.
Wichtig ist, beim Mobile-Banking die aktuellste Version der Sparkassen-App zu nutzen. Die Aktualisierung gelingt einfach über die App-Stores. Wer jederzeit und überall handlungsfähig sein möchte, nutzt das Push-TAN-Verfahren. Dabei wird die TAN in einer separaten App auf dem Smartphone oder Tablet erzeugt. Bereits heute können die Konten von anderen Kreditinstituten in der App angezeigt und von dort Zahlungen ausgelöst werden. Ab Mitte November wird dies auch im Online-Banking möglich sein.
TANs auch für Zahlungen mit der Kreditkarte
Auch beim Online-Shopping mit der Kreditkarte müssen Zahlungen künftig mit einer TAN freigegeben werden. Dies geschieht, wie beim Push-TAN-Verfahren, über die separate App „S-ID-Check“. Die Registrierung ist direkt online möglich.
Wer sieht Ihre Kontoumsätze?
Online-Banking-Nutzer können zum Beispiel Internet-Plattformen die Erlaubnis erteilen, ihre Kontoumsätze einzusehen. Ohne Zustimmung des Nutzers ist dies nicht möglich. In der Regel wird diese durch ein entsprechendes Häkchen in Online-Formularen erteilt. Über das Online-Banking der Sparkasse lässt sich einfach einsehen, wem diese Erlaubnis erteilt wurde. Mit einem Klick lässt sich dies auch wieder abstellen.
Weitere Informationen zur Zahlungsdiensterichtlinie („PSD2“) gibt es online unter www.spkwml.de/psd2.