Geldgeschenke in den Jahreskontoauszügen

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Dicke Umschläge erhalten in diesen Tagen viele Kunden. Der Grund: Ihre Bausparkasse, Versicherung, Fondsgesellschaft oder ihr Kreditinstitut versendet Jahreskonto- und -depotauszüge sowie Anträge für staatliche Förderungen. Wer freut sich nicht über Geldgeschenke? Ob Wohnungsbauprämie, Riester- oder Arbeitnehmersparzulage, mit der Post zum Jahresbeginn erhalten Sie die Anträge für Ihre staatlichen Geldgeschenke.

 

Dazu zählt auch die Wohnungsbauprämie. Erhalten kann sie jeder Bausparer ab 16 Jahren auf Einzahlungen in den Bausparvertrag. Eine Bedingung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis maximal 25.600 Euro (51.200 Euro Eheleute). Das Bruttoeinkommen kann höher sein, da es um Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen reduziert wird. Der Staat fördert eigene Einzahlungen bis 512 Euro pro Jahr (1.024 Euro bei Eheleuten) mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Jährlich können so insgesamt 45,06 Euro Prämie für Alleinstehende (90,11 Euro für Ehepaare) zusätzlich gespart werden. Das ist eine effektive Starthilfe für das eigene Haus. Die Wohnungsbauprämie für die Jahre 2015 und 2016 kann rückwirkend im Jahr 2017 beantragt werden.

 

Wer „riestert“ erhält die Förderanträge ebenfalls automatisch per Post. Wer die Riester-Förderung nutzt, gelangt schneller an sein Sparziel. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens eingezahlt werden. Abhängig von der Höhe der geleisteten Einzahlungen betragen die persönliche Zulage bis zu 154 Euro, die Kinderzulage bis zu 300 Euro (Geburtsjahrgänge ab 2008, davor 185 Euro), sowie der Berufseinsteigerbonus bis zu 200 Euro.

 

Auch der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage liegt dem Jahreskontoauszug bei. Der Staat fördert Einzahlungen bis 470 Euro pro Jahr, auch bekannt als vermögenswirksame Leistungen, mit 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage. Viele Arbeitnehmer erhalten einen Teil der vermögenswirksamen Leistungen direkt von ihrem Arbeitgeber.