Ab 1. März neue Kennzeichen für Mofas, Roller und E-Bikes
Aufgepasst, heißt es jetzt wieder für alle Mofa- und Rollerfahrer: Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr und die alten grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Um den Versicherungsschutz zu behalten, müssen Mofas, Roller und E-Bikes ab 26 km/h mit den neuen schwarzen Kennzeichen ausgerüstet werden.
Mit dem Nummernschild wird bei Mofas und Rollern die Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Deshalb müssen alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und bestimmten Elektrofahrrädern die alten grünen Kennzeichen abschrauben und neue schwarze anbringen. Alle Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimeter oder bis zu 4 kW Motorleistung dürfen nur mit diesem Kennzeichen auf die Straße.
Hans-Jürgen Pohl, Leiter Provinzial Agentur der Sparkasse Westmünsterland, warnt: „Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist strafbar.“ Daher gilt: „Wer weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.“
Schon jetzt sind die neuen Kennzeichen in den Sparkassen-Geschäftsstellen ab 59 Euro erhältlich. Wer erst später in die Saison starten möchte, zahlt entsprechend weniger für seinen Versicherungsschutz. Hans-Jürgen Pohl empfiehlt zusätzlich den Abschluss einer Teilkaskoversicherung: „Damit sind Mofas und Roller nicht nur gegen Unwetterschäden, sondern auch bei Glasbruch, etwa des Spiegels und Blinkers, versichert. Außerdem leistet sie bei Diebstahl, auch von Fahrzeugteilen.“
Und da das Verletzungsrisiko bei Zweirädern deutlich höher ist als bei Pkw, rät Pohl zusätzlich zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
Das neue Kennzeichen gibt es ab sofort in jeder Sparkassen-Geschäftsstelle.