Baukindergeld – Unterstützung für Familien

eingestellt von Robert Klein am 14. Dezember 2018 | Kategorie: Allgemein

Baukindergeld – Unterstützung für Familien

Die Kinder werden größer und auch der Wunsch nach größeren Räumlichkeiten für die Familie wächst. Wer träumt da nicht von einem Leben in den eigenen vier Wänden mit viel Platz für die gesamte Familie?

 

Um gerade jungen Familien und Alleinerziehenden mit Kindern die Chance auf Wohneigentum zu ermöglichen, werden sie mit dem neuen Baukindergeld unterstützt. Gleichzeitig soll dadurch der Markt für Mietwohnungen entlastet werden.

 

Für jedes kindergeldberechtigte Kind unter 18 Jahren können pro Jahr 1.200 Euro Zuschuss gewährt werden. Insgesamt wird der Zuschuss für maximal zehn Jahre gezahlt – die Förderung ist auf 12.000 Euro begrenzt. Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass das neu gebaute oder gekaufte Eigentum selbst genutzt wird. Außerdem gelten Einkommensvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

 

Der Antrag auf Baukindergeld wird online im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Hier werden neben dem Grundbuchauszug und den Einkommenssteuerbescheiden auch die Meldebestätigung des Umzuges und die letzten Kindergeldbescheinigungen benötigt. Alle Immobilienkäufer des Jahres 2018 können das Baukindergeld noch bis zum Jahresende rückwirkend beantragen. Für Häuslebauer ist das Datum der Baugenehmigung relevant.

 

Zukünftige Anträge auf Baukindergeld können innerhalb von drei Monaten nach Einzug gestellt werden.