wfc-Webinar: Was ist bei der Beantragung der neuen KfW-Schnellkredite zu beachten?
Seit Mitte April können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) den neuen KfW-Schnellkredit bei ihren Hausbanken beantragen. Der Kredit richtet sich an KMU mit mindestens zehn Mitarbeitern und kann für Anschaffungen und laufende Kosten verwendet werden. Der Bund übernimmt das Haftungsrisiko zu 100 Prozent. Was das genau bedeutet, wie die Antragsstellung aussieht, was grundsätzlich beim neuen Schnellkredit zu beachten ist und welche Unterlagen und Vorbereitungen nötig sind, hat Jörg Gottheil von der Sparkasse Westmünsterland im Webinar der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld erklärt.
Das Webinar „KfW-Schnellkredite für den Mittelstand: Das ist bei der Beantragung zu beachten“ fand in Kooperation mit der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken, der Kreishandwerkerschaft Coesfeld, der Kreishandwerkerschaft Borken sowie dem AIW Unternehmensverband statt.
Hier geht es direkt zur Aufzeichnung des Webinars.