In energiesparende Gebäude investieren und das Klima schützen

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Neue KfW-Förderung schafft Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien rücken in den Fokus der neuen KfW-Förderungen. Ab Juli gibt es umfangreiche Neuerungen bei der Förderung von Bau- und Sanierungsprojekten. Thomas Volmer, Direktor des Sparkassen ImmobilienCenters, informiert über die neuen Förderungen für Investitionen in energiesparende Gebäude und den Klimaschutz.

„Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und attraktiver zu gestalten“, sagt er. Hintergrund sei, dass etwa ein Viertel des CO2-Ausstoßes durch die Energieversorgung von Gebäuden anfällt. „Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass Energieeinsparungen in Kombination mit dem Einsatz erneuerbarer Energien den Energiebedarf bis 2050 deutlich senken – um 80 Prozent gegenüber 2008.“

Thomas Volmer, Direktor Sparkassen des ImmobilienCenter

Der mit dem Jahreswechsel eingeführte CO2-Preis in den Segmenten Wärme und Verkehr macht Gas und Öl teurer. „Das wird ein zusätzlicher Antrieb für Sanierungen sein“, so Thomas Volmer. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude schaffe attraktive Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. „Sie kann für Sanierungen in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt“, erklärt der Direktor des Sparkassen ImmobilienCenters. „Neu ist zum Beispiel auch ein zusätzlicher Zuschuss von fünf Prozent, wenn ein individueller Sanierungsplan gemeinsam mit Fachleuten entwickelt wird.“ Der Plan kann innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.

Auch für den Neubau oder die Sanierung von Gewerbeimmobilien gibt es ab der zweiten Jahreshälfte Neuerungen in der KfW-Förderung. Die Höchstgrenze der geförderten Kosten richtet sich dort nach der Nettogrundfläche: 2.000 Euro pro Quadratmeter sind möglich, maximal 30 Millionen Euro. Werden einzelne Maßnahmen in oder an bestehenden Gebäuden umgesetzt, liegt die Obergrenze bei 1.000 Euro pro Quadratmeter.

Für eine Beratung zur neuen Bundesförderung, können sich Privat- und Firmenkunden an ihre Berater bei der Sparkasse Westmünsterland wenden. Auch während des Lockdowns sind Beratungen möglich: nach vorheriger Terminvereinbarung (02563 403-0) von montags bis freitags zwischen 8 und 19 Uhr.

Weitere Informationen gibt es im Blog der Sparkasse Westmünsterland unter spkwml.de/neue-foerderung