Kriminelle sprengen SB-Foyer in Ammeloe

Kategorie: Allgemein

Kriminelle sprengen SB-Foyer in Ammeloe

 

  • Belohnung über 10.000 Euro ausgesetzt
  • Wegen Gefährdungslage: Sparkasse nimmt kurzfristig einige Geldautomaten außer Betrieb

 

Unbekannte Kriminelle haben in der Nacht zu Freitag das SB-Foyer in Ammeloe gesprengt. Zum Glück sind keine Menschen zu Schaden gekommen. Für Bargeldabhebungen und -einzahlungen stehen die weiteren Geldautomaten der Sparkasse zur Verfügung.

Die Sparkasse hat in den letzten Jahren erhebliche Mittel in die Sicherheit investiert, diese fortlaufend aktualisiert und wird dies fortsetzen. Hierdurch sollen die Taten bestenfalls verhindert werden, fünf Mal ist dies bereits gelungen. Andernfalls sollen durch die Sicherheitsmaßnahmen Unbeteiligte geschützt und Schäden minimiert werden. Zuletzt haben die Täter mehrfach keine Beute machen können.

Die Täter sind gut organisiert und rücksichtlos. Sie reagieren schnell auf neue Schutzmaßnahmen, in dem sie ihre Vorgehensweise anpassen. Es ist ein Wettrüsten ohne Garantie – eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht. Täter und Opfer dürfen nicht vertauscht werden.

Technische Maßnahmen der Sparkasse allein können das Problem nicht lösen. An einigen Standorten hat die Sparkasse bereits separate, besonders gesicherte Geldautomaten-Standorte errichtet, so dass sich diese nicht mehr in Wohn- bzw. Geschäftsgebäuden befinden. Weitere Standorte werden folgen.

Allerdings bedeutet die aktuelle Lage, dass als letzte verbleibende Möglichkeit Geldautomaten abgebaut werden müssen. In den Niederlanden ist dies in erheblichem Ausmaß geschehen.

Die Sparkasse wird wegen der Gefährdungslage kurzfristig einige Geldautomaten außer Betrieb nehmen. Wir informieren über diese Sicherheitsmaßnahme jeweils per Aushang und mit der Umsetzung. Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden hierfür um Verständnis.

Für Hinweise, die zur Ermittlung, Ergreifung und Überführung der Täter führen, setzt die Sparkasse Westmünsterland eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro.

Die Zuteilung der Belohnung an einen oder mehrere Hinweisgeber erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges und ausschließlich an Privatpersonen, die nicht beruflich zur Verfolgung strafbarer Handlungen verpflichtet sind.